Alte Dokumente aus Haus- und Staatsarchiven
VON DEN ÄLTESTEN SCHULSTUBEN DES DORFES
Der Verfasser des Gelterkinder Heimatbuches von 1864, J.J.Schaub, meinte, dass ein erster Schulmeister hier schon 1594 unterrichtete. Es soll sich um einen schreib- und lesekundigen Wirt gehandelt haben.
1715 schreibt Pfarrer Brandmüller in einem Brief an das Deputaten-Amt in Basel über den neuen Schulmeister H.I. Bossert:„..es seye ihm unmöglich in dem Schulhaus zu wohnen, indem solches in einem so schlechten Stand, alswan die unfründlichen Soldaten eine zeitlang darinnen gehauset hätten, seye übel beschlossen, könne nicht einmal c.v.(= mit Verlaub) ein Kühli und Schweinlin bey der Herdställ eingeschlossen halten, so nicht allein gefährlich, sondern auch in der Schulstuben gleich darbey einen starken Geruch abgeben würden, davon sowohl er und die seinigen als auch die Schulkinder krank werden könnten.“ Er schreibt, dass das Schulhaus den „Beamteten“ (= Deputaten = Aufsichtskommission für Kirchen- und Schulgut in Basel) gehört, welche es vor Jahren auf einer Matte der Allmend gebaut haben. Pfarrer Brandmüller kommt „... mit der Bitt zu befehlen, wie mich hirinnen zu verhalten, damit doch dieser newe Schulmeister, der sich in seinem Amt, sonderlich was die Kirchen betrifft, über alle Massen eifrig erzeiget ... getröstet werden möchte.“ Nun stand es aber noch 1747 nicht besser mit dem Schulhaus, der damalige Pfarrer B. Burckhardt schreibt an die Herren nach Basel, er habe schon verschiedene Male um die Einwilligung zum Verkauf dieses verlotterten Hauses, das nicht mehr bewohnbar ist, angefragt. Er meint: „...dass das jetzige (= Schulhaus) ohne grosse Kösten nicht wieder repariert werden kann, auch von der Kirchen und Pfarrhaus weit entfernt ist, von dem man nicht zur Uhr sehen kann, welches dan für den Schulmeister, der zugleich Sigrist ist, eine grosse Unkommlichkeit ist, auch der Weg dazu, sonderlich Winterszeit, da allein Schul gehalten wird, alle Zeit entsetzlich wüst ist...“ Die Gemeinde verpflichtet sich dann „...einem jeweiligen Schulmeister eine zur Schule bequeme Stube anzuschaffen, welche gross genug und auch näher beym Pfarrhaus seye, damit die Schule von einem jeweiligen hl. Prediger desto lieber und öfter besucht werde...“. Wenn das Schulhaus verkauft würde, wäre das die Gelegenheit “...einen guten Theil ihrer aufgeschwollenen Zinsen, die sie dem Gotteshaus schuldig sind, abzuthun und das Kapital ferners à 5% und zwar richtiger als bisher beschehen zu verzinsen...“ Die Herren Deputaten bekamen dann noch einmal vom gleichen Pfarrer nach zwei Jahren, 1749, eine Anfrage, ob er nun endlich das leerstehende Schulhaus verkaufen dürfe, da es unbewohnbar ist. Hans Georg Schäublin, der damalige Schulmeister und Siegrist, beklagt sich auch in diesem Brief.

212