| VERTRAG
zwischen Hemmig als Vogt der Frau Handschin & Jb. Gerster Nr.88 als Vogt der beiden Knaben Moritz & Walter Handschin einerseits & Josef Gantner Maurer anderseits ist folgender Vertrag abgeschlossen worden.
Maurer Gantner übernimmt das sämtliche Mauerwerk an dem Gebäude oder bis dato dem Schopf von Wittwe Handschin, welcher zu einem Wohnhaus umgeändert werden soll und verspricht solches bis 5ten April fertig zu machen, sollte bis dahin die Arbeit nicht fertig sein so wird für jeden Tag so es länger geht Fr.5 abgezogen. Die Mauer muss 6 Zoll dick sein ohne Bestich & aussen bestochen und abgerieben sein und geweisst werden. Die Brandmauer muss 8 Zoll dick sein ohne Bestich. Von dieser Arbeit wenn sie nach Vorschrift gemacht ist wird pro Schuh 50 Cts. bezahlt & hohl & vollgemessen. Das Kamin muss inwendig beidseitig 10 Zoll weit sein & inwendig & auswendig gut bestochen sein auch muss es gut ziehen, wenn es nach Vorschrift gemacht ist so wird per Lauffuss Fr.2 bezahlt. Alles Material hat Gantner selbst anzuschaffen. Die Besetze im Hausgang & der Küche muss von Bodenplättlein erstellt werden und solid gemacht sein, von dieser Arbeit wird pro Schuh 30 Cts. bezahlt. Zu diesen Akkord hat Gantner noch die Stegen auswendig & innen zu versetzen ohne Entschädigung. Das Gerüstholz muss Gantner selbst geben. Dieser Vertrag wurde mit beidseitiger Zufriedenheit abgeschlossen und unterzeichnet. Gelterkinden den l4ten Merz 1873 Jakob Hemmig als Vogt Josef Gantner Maurer
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