1753 empört sich der Kanzlei-Direktor Senger von Beuggen über die Anmassung des Gelterkinder Pfarrers, eigenmächtig bauliche Änderungen am Pfarrhaus vorzunehmen. Er bezieht sich in einem Schreiben an das Deputatenamt Basel auf Abrechnungen, die über seinen Herrn Generalen Freiherr von Hagenbach von der Mainau und an den Reichsgrafen von Königsegg über den Pfarrhausumbau an ihn gegangen sind. Herr Senger meint, der Prediger (in diesem Fall Bonifatius Burckhardt) hätte nicht das Recht, neue Gebäude zu erstellen, sie dürften höchstens ausgebessert werden. Wenn man solch grosse Wünsche weiterhin befriedige, käme plötzlich noch das Verlangen nach neuen Zimmern, Schöpfen, Gänse- und Schweineställen oder sogar nach Gutschen und Pferdten auf. Es wird dem Pfarrer auch nicht erlaubt, seine Behausung nach eigenem Gutdünken und Sinnlichkeit auszuschmücken. Der Pfarrer rechtfertigt sich: „ ... es seye ihme von hohem Rath in Basel gerathen worden, er solle, umb mehrere Weitläufig-und Verdriesslichkeiten zu evitiren, dasjenige, was noch zu machen seye selbsten machen lassen und den Conten Daten überschicken.“
Der Kanzlei-Direktor von Beuggen schreibt: „ ... dass mann seinem Patrone die gebührende Ehre erweise, nichts ohne dessen Vorwissen und Einwilligung auf seine Kosten übernehme und ihme keinen neuen Last aufbürden solle.“
Trotz allem war die Kommende bereit, sich an den Kosten zu beteiligen und schreibt: „Ohngeacht diesemnach das einseithige Verfahren des Herrn Predigers zu Gelterkingen sehr ohnanständig ist, so will man doch ab Seithen hiesiger Kommenden zu Bezeugung best nachbarlicher Gesinnungen an denen bereiths aufgegangenen, aber noch nicht bezahlten Unkösten zwey Drittel übernehmen und entrichten, jedoch der getrösten Hofnung gelebend, es werde sich mehr gemelter Prediger mit Flick- und Ausbesserung, keineswegs aber neuer Erbauung der c.v. (= mit Verlaub) Schwein- und Gäns-Ställen sich begnügen lassen müssen.“ |