Vom Rauchloch zum Kachelofen
HB05_098a_klein
Eisernes Kamineinsteigtürchen
HB05_098b_klein
Kaminstein von 1843
Im Jahr 1536 erliess der Rat der Stadt Basel eine Bauordnung, dass die Rauchlöcher durch Kamine ersetzt werden müssen. 1975 hatte unser Haus 6 Kamine, davon 4 Grosskamine, die vom Kaminfeger inwendig bestiegen und gerusst werden mussten, sogenannte Schlupfkamine. Sie waren mit 5 cm starken Tonsteinen aufgemauert worden. Eine zähe Mörtelmischung, vermutlich aus Sumpfkalk, Kasein und Schweineborsten hat zusammen mit der Teerschicht Generationen von Kaminfegern, die sich gegen die Wände gestemmt haben, überstanden. Das sorgfältige Demontieren und Putzen der Kaminsteine hat sich gelohnt, denn wir fanden unter der Teerschicht etliche datierte und dekorierte Stücke aus den Jahren 1842-1843. Mit den gleichen Tonsteinen wurden früher z.T. auch die Küchenböden belegt und der abgelaufene Kalksteinboden im Gang überdeckt.
98